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Kundenmagazin 2021/03

Den Bund fürs Leben regeln

Kundenmagazin | März 2021


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Stefan Neist
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Ehevertrag

Kurz vor der Hochzeit schwirrt bei den meisten Eheleuten in spe ein ganzer Schmetterlingsschwarm durch den Bauch. Wenn die Gefühle in Wallung geraten, denken nur die wenigsten an die Schließung eines Ehevertrages. Zugegeben: Sonderlich romantisch klingt ein Ehevertrag nicht. Viele verbinden damit nur auch nur die finanziellen Fragen im Scheidungsfall. Doch ein Ehevertrag bietet Eheleuten ein breites Fundament für alle möglichen Entwicklungen, die während des Ehelebens auftauchen können.

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Was ist ein Ehevertrag?

In einem Ehevertrag regeln die Eheleute grundlegende Fragen ihrer Beziehung. Er legt fest, welche Pflichten, aber auch Rechte die Ehepartner haben, beispielsweise im Falle einer Erbschaft oder Krankheitsfall des Partners. Abgeschlossen werden kann ein Ehevertrag zu jedem Zeitpunkt – vor und nach der Hochzeit. Wirksam wird dieser, sobald ein Notar ihn beglaubigt hat.

Was regelt ein Ehevertrag?

Unterhalt
Ehegatten können den nachehelichen Unterhalt verstärken, ausschließen oder einschränken

Altersversorgung
Ehegatten können eigene Regelungen treffen bis hin zum Verzicht auf Versorgungsausgleich

Vermögensaufteilung
Abweichungen vom gesetzlichen Zugewinnausgleich sind möglich

Erbrecht
Es kann zum Beispiel ein Pflichtteilsverzicht vereinbart werden

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

Bei der Gestaltung des Ehevertrages haben die Ehepartner einen großen individuellen Spielraum. Sie können beispielsweise entscheiden, ob das Recht auf den Versorgungsausgleich nach der Ehe aufgehoben oder beschränkt, Unterhalt gewährt oder limitiert wird. Allerdings ist die Gestaltung des Ehevertrages nicht schrankenlos möglich. Eheverträge dürfen nicht:

  • Gegen das Gesetz verstoßen (Bsp: Eine Scheidung ist nur nach Ehebruch des Partners zulässig)
  • Gegen die „guten Sitten“ verstoßen (Der wirtschaftlich überlegene Partner drückt dem anderen seinen Willen auf)
  • Regelungen enthalten, die zu Lasten Dritter gehen (Es wird auf Unterhaltungszahlungen für das Kind verzichtet)

Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Für bestimmte Ehen lohnt sich ein Ehevertrag besonders. Hierzu gehören:

  • Verschiedene Nationalitäten: In diesen Fällen regelt der Ehevertrag unter anderem, nach welchem nationalen Recht die Scheidung erfolgt.
  • Unternehmer: Ehepartner, bei denen mindestens einer ein eigenes, gut laufendes Unternehmen führt sollten einen Ehevertrag schließen. Andernfalls müsste der Gewinnzuwachs, den die Firma während der Ehezeit erlebt hat, zwischen beiden Partnern bei der Scheidung aufgeteilt werden, was die Firma in den Ruin stürzen könnte.
  • Schulden: Geht ein Ehepartner hochverschuldet in die Ehe, wird sein Vermögen im Scheidungsfall mit null bewertet. Für den anderen Ehepartner ist dies – sofern er mitgeholfen hat, die Schulden abzubauen, beim späteren Zugewinnausgleich höchst ungerecht.
  • Unterschiedliche Vermögensverhältnisse: Ein Ehevertrag stellt sicher, wie mit dem Vermögen im Scheidungsfall verfahren wird.

Hinweis: Für die Beratung und Regelung des Ehevertrags sind Rechtsanwälte und Notare zuständig.

Versicherungs-Check für Ehepaare

Ehepaare können nach der Hochzeit viele Versicherungen zusammenlegen und überflüssig gewordene Policen kündigen. Besonders wichtig ist die Anpassung von:

  • Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Risikolebens- oder Kapitallebensversicherungen
  • Rentenversicherungen
  • Private Haftpflichtversicherungen
  • Rechtsschutzversicherungen
  • Unfallversicherungen
  • und viele mehr...

Dabei geht es zum Beispiel um die Höhe der Versicherungssumme und auch um Bezugsberechtige im Todesfall des Versicherten. Des Weiteren kann man Versicherungen zusammenlegen und somit einen Vertrag kündigen. Nicht vergessen sollte man die Namensänderung nach Heirat und die Berichtigung des Familienstands.


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